You are currently viewing Auto versichern: Was muss eine KFZ-Versicherung beinhalten?

Auto versichern: Was muss eine KFZ-Versicherung beinhalten?

Das Auto war einst des Deutschen liebstes Kind. Inzwischen hat sich das Ganze etwas gedreht. Natürlich gibt es noch Menschen, denen ihre Autos wichtig sind, aber immer mehr Leute verzichten komplett auf einen eigenen fahrbaren Untersatz. In Großstädten ist es unproblematisch, da die öffentlichen Verkehrsmittel rund um die Uhr im Einsatz sind. In ländlicherer Gegend sind nach wie vor viele auf ein Auto angewiesen, damit sie ihren Job nachgehen können. So ein Fahrzeug muss versichert sein.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist verpflichtend

Jeder, der im Besitz eines Fahrzeuges ist, muss mindestens eine KFZ-Haftpflichtversicherung besitzen, um legal am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, um ein Fahrzeug im öffentlichen Raum zu bewegen.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung kommt für alle Schäden auf, die durch ein Kraftfahrzeug an anderen Fahrzeugen, Personen oder gar Gegenständen entstehen. Wäre diese Versicherung keine Pflicht, müsste der Verursacher den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Für den Geschädigten hätte dies negative Folgen. Denn nicht jeder Schadenverursacher könnte es sich leisten, Summen von einigen Tausend Euro oder mehr auf einmal zu bezahlen.

Kaskoversicherungen als Zusatz

Neben der Pflichtversicherung können auch die Teil- oder die Vollkaskoversicherung freiwillig in den Vertrag eingeschlossen werden. Für ein altes Auto mit sehr geringem Wert reicht die KFZ-Haftpflichtversicherung. Handelt es sich aber um ein teureres Fahrzeug sollte unbedingt eine Teil- oder besser eine Vollkaskoversicherung gewählt werden. Vollkasko ist speziell bei Neuwagen ratsam.

Was ist der Unterschied zwischen Voll- und Teilkasko?

Die Teilkaskoversicherung deckt alle Schäden ab, die durch äußerliche Einflüsse verursacht worden sind. Dies können zum Beispiel Schäden durch:

  • Wildunfälle,
  • Marderbisse,
  • Hagel oder Sturm,
  • Steinschläge,
  • oder gar Autoeinbrüche sein.

In der Vollkaskoversicherung sind ebenfalls alle Leistungen der Teilkasko enthalten. Sie deckt darüber hinaus auch Schäden ab, die vom Fahrzeughalter selbst verursacht worden sind. Zu solchen Schäden gehören:

  • Auffahrunfälle,
  • Parkschäden,
  • aber auch Vandalismus durch fremde Personen.

Für die Kaskoversicherungen kann ein Selbstbehalt gewählt werden, dieser minimiert den Monatsbeitrag.

Nach welchen Kriterien wird der Beitrag berechnet?

Für die Berechnung der KFZ-Versicherung sind bestimmte Kriterien entscheidend, die Einfluss darauf haben, wie hoch oder niedrig der Beitrag ausfällt. Das Alter, der Wohnort und der Beruf des Fahrzeughalters spielen eine genauso große Rolle, wie der Wagen selbst. Umso länger jemand unfallfrei im Straßenverkehr unterwegs ist, desto günstiger wird es. Dafür ist die Schadenfreiheitsklasse (SF) zuständig. Wird ein Unfall selbst verschuldet, rutscht der Versicherungsnehmer in eine teurere Schadenfreiheitsklasse.

Zu den meisten Kriterien gibt es Statistiken über die Unfallwahrscheinlichkeiten. Wenn beispielsweise bei bestimmten Fahrzeugfabrikaten die Unfallquote besonders hoch ist, spiegelt sich das in einem höheren Beitrag wider. Weiterhin kann entscheidend sein, wie viele Personen ein Fahrzeug führen und auch das Alter des jüngsten Fahrers beeinflusst den Preis.

Hohe Deckungssumme

Bei dem Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung sollte eine möglichst hohe Deckungssumme gewählt werden, am besten 100 Millionen Euro. Für Personenschäden sollte die Deckungssumme pro Person 15 Millionen Euro betragen. Unter einen Personenschaden fallen Arztkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, sowie Haushaltsführungskosten, wenn die geschädigte Person nicht in der Lage ist, ihren Haushalt selbst zu führen. Falls es zu Folgeschäden kommt, sind diese ebenfalls zu erstatten.

Auslandsschutz

Wer sich im Ausland aufhält, sollte unbedingt darauf achten, auch dort Versicherungsschutz zu haben. Dies gilt insbesondere für die KFZ-Haftpflichtversicherung.

Rabattretter

In einigen Tarifen gibt es den sogenannten Rabattretter. Er sorgt dafür, dass im Falle eines selbst verursachten Unfalls die SF-Klasse bestehen und somit der Preis stabil bleibt. Andernfalls steigt der Beitrag.

Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung ist meist unnötig, da sämtliche Personenschäden durch die KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Nur der Schadenverursacher bekommt nichts aus der Haftpflichtversicherung. Diese Lücke lässt sich aber mit einer privaten Unfallversicherung schließen, die den Fahrer auch in allen anderen Lebensbereichen schützt.

Wann kann die KFZ-Versicherung gekündigt werden?

Die KFZ-Versicherung kann immer zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden, meist ist dies der 30. November. Am besten schaut man im Vertrag nach, wann der Ablauf ist. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Vertragsablauf erfolgen. Sollte eine erhöhte Beitragsanpassung für das kommende Jahr nach diesem Termin eintreffen, kann der Vertrag noch innerhalb von 4 Wochen gekündigt werden.

https://finanzgeplauder.de/auto-versichern-was-muss-eine-kfz-versicherung-beinhalten/

Schreibe einen Kommentar