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Reiserücktrittsversicherung: Absicherung gegen hohe Stornokosten

Wer einen Urlaub bucht, möchte diesen antreten und nicht absagen müssen. Doch das Leben ist manchmal unplanbar. Umso teurer die Reise, desto ärgerlicher ist es, wenn sie storniert werden muss. Zum einen hat man sich seit Wochen oder Monaten darauf gefreut und zum anderen ist das Geld weg. Um wenigstens nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, lohnt es sich, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Was übernimmt die Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn die Reise aus wichtigem Anlass abgesagt werden muss. Der Grund muss unerwartet und belegbar sein. Folgende Gründe können infrage kommen:

1. Unfall

Sollte kurz vor der Abreise noch ein Unfall eintreten, tritt die Reiseversicherung in Kraft. Als Nachweis reicht ein vom Arzt ausgestelltes Attest oder bei einem Krankenhausaufenthalt eine Liegebescheinigung. Es besteht sogar Versicherungsschutz, wenn Angehörige verunglücken und die Reise deshalb nicht angetreten werden kann.

2. Krankheit

Krankheiten gehören wie Unfälle ebenfalls zu den unvorhersehbaren Dingen, die in der Versicherung eingeschlossen sind. Sie lassen sich auch über ein Attest oder eine Bescheinigung vom Krankenhaus nachweisen.

3. Todesfall

Bei Todesfall eines Reisenden oder seiner Angehörigen kann die Reise storniert werden.

4. Arbeitsplatzverlust

Bei einem Arbeitsplatzverlust ist der Druck hoch, einen neuen Job zu finden. Wer deswegen seinen Urlaub absagen will und im Besitz einer Reiserücktrittsversicherung ist, bekommt die Stornierungskosten erstattet.

5. Arbeitsplatzwechsel

Sollte nach der Reisebuchung ein neuer Arbeitsplatz angetreten werden, der es unmöglich macht, die Reise anzutreten, lässt sich auch das für die Versicherung nachweisen.

6. Schaden am Eigentum

Wird das eigene Heim vor Urlaubsantritt beschädigt, werden die Stornokosten übernommen.

7. Schwangerschaft

Ist es durch eine Schwangerschaft unmöglich zu verreisen, besteht auch hier Versicherungsschutz.

8. Impfunverträglichkeit

Bei einer Reise in ein Land, das Impfungen erforderlich macht, kann bei Impfunverträglichkeit storniert werden.

9. Gerichtliche Ladung

Trifft vor Urlaubsantritt eine gerichtliche Ladung zu einem Termin ein, der ausgerechnet in die Urlaubszeit fällt, ist dies ein belegbares unvorhergesehenes Ereignis. Die Stornierung des Urlaubs ist versichert.

10. Prüfungswiederholungen

Sollte eine Prüfung nicht bestanden worden sein und die Prüfungswiederholung fällt genau in die Reisezeit, besteht Versicherungsschutz.

Was ist versichert?

Wann kommt die Reiserücktrittsversicherung nicht auf?

Am besten wird vor Abschluss das Kleingedruckte genauestens studiert. Denn auch für belegbare Begründungen kann es Ausnahme-Klauseln geben. In manchen Verträgen muss beispielsweise der Schaden am eigenen Haus eine bestimmte Höhe erreichen oder als Angehörige zählen nur direkte Verwandte, wie Kinder und Eltern. Das bedeutet, wenn Großeltern verunglücken würden, bliebe der Versicherte im Falle einer Stornierung auf den Kosten sitzen.

Bei höherer Gewalt ist die Versicherung nicht zuständig. Falls zum Beispiel der Urlauber durch Streiks zu spät am Flughafen eintrifft und so seinen Flieger verpasst, muss er sich an den Reiseveranstalter wenden. Bürgerkriege sind ebenfalls nicht mitversichert. Wer in ein gefährliches Land reist, kann sich bei manchen Versicherern gegen Terroranschläge absichern.

Was ist zu beachten?

Es sollte eine Klausel für einen Reiseabbruch enthalten sein. Ist der Urlaub bereits angetreten und unterwegs passiert etwas Unvorhergesehenes, das einen Abbruch der Reise verlangt, sollte die Versicherung für noch nicht genutzte Reiseleistungen aufkommen. Das können gebuchte Mietwagen oder Veranstaltungen sein. Außerdem ist es ratsam, darauf zu achten, ob die Erstattung der Kosten für eine frühzeitige Rückreise enthalten ist. Inzwischen gibt es auch einen Corona-Schutz. Falls der Reisende kurz vor der Abreise in Quarantäne muss und nicht verreisen kann, bekommt er wenigstens die Stornokosten erstattet.

Die Reiserücktrittsversicherung wird nach Möglichkeit separat und nicht zusammen mit der Reise abgeschlossen. Verträge, die gleich mit der Reisebuchung abgeschlossen werden, haben meist ein schlechteres Preis-Leistungs-Verhältnis. Manchmal bekommt man ungewollt ein Versicherungspaket, in dem mehrere Versicherungen gebündelt sind. Dafür fallen die Leistungen für die Rücktrittsversicherung geringer aus. Es werden einem sogar Verträge untergejubelt, die dauerhaft laufen und nur durch eine Kündigung zu beenden sind.

Wann muss die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?

Eine Reiserücktrittsversicherung sollte spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise vorhanden sein. Am besten wird es unmittelbar nach der Buchung erledigt, so gerät es nicht in Vergessenheit. Gerade bei Last Minute-Buchungen zählt jeder Tag.

Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Versicherungen beginnen bereits im mittleren zweistelligen Bereich. Es können Verträge für eine Reise, für alle Reisen eines Jahres oder dauerhaft, bis zur Kündigung, gewählt werden. Wer mehrmals im Jahr verreist, kommt mit dem Jahresvertrag günstiger davon.

Mit oder ohne Selbstbehalt?

Bei dem Abschluss einer Rücktrittsversicherung kann man einen Vertrag mit oder ohne Selbstbehalt wählen. Fällt die Entscheidung auf einen mit Selbstbehalt, liegt der Eigenanteil bei 20 Prozent. Bei hohen Reisegebühren könnte also eine ordentliche Summe zusammenkommen. Deshalb ist es empfehlenswert, auf die Selbstbeteiligung zu verzichten. Dann ist der Beitrag etwas höher, allerdings wird es im Fall des Rücktritts wesentlich günstiger.

Fazit: Eine Reisekostenrücktrittsversicherung sollte unbedingt abgeschlossen werden, besonders wenn es sich um teure Reisen handelt. Es lassen sich zwar nicht alle Eventualitäten im Leben absichern, aber zumindest kann man sich vor den meisten Dingen schützen. Wie bei jedem Vertrag sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, das Kleingedruckte lesen und sich an den Versicherungsvertreter seines Vertrauens wenden.

https://finanzgeplauder.de/reiseruecktrittsversicherung-absicherung-gegen-hohe-stornokosten/

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