You are currently viewing Ab 01. September 2023: vereinfachte KFZ-Zulassung

Ab 01. September 2023: vereinfachte KFZ-Zulassung

Jeder Autobesitzer weiß, wie nervenaufreibend eine KFZ-Zulassung sein kann. Gerade wenn man selbst zur Zulassungsstelle geht, muss man oft sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Dies lässt sich bereits jetzt umgehen, aber ab September wird es noch einfacher. Dann muss theoretisch niemand mehr zur Zulassungsstelle gehen, um ein Auto an- oder abzumelden.

Welche Möglichkeiten der KFZ-Zulassung gibt es?

Bisher gibt es schon verschiedene Wege, ein Auto zuzulassen:

  • der Halter geht selbst zur Zulassungsstelle und lässt sein Fahrzeug zu
    Bei dieser Variante ist es am besten, vorher einen Termin zu vereinbaren, um nicht stundenlang warten zu müssen.
  • der Halter beauftragt einen Zulassungsservice
    Den meisten Zulassungsdiensten müssen die Unterlagen vorbei gebracht oder zugeschickt werden. Der Dienstleister benötigt außerdem eine vom Halter unterzeichnete Zulassungsvollmacht. Dieser Service kostet natürlich extra.
  • die Zulassung erfolgt durch den Autohändler
    Diese Möglichkeit ist die bequemste für den Halter, jedoch kann sie nur genutzt werden, wenn das Fahrzeug, welches zugelassen werden soll, auch bei dem Händler gekauft wird. Der Händler geht dann mit allen erforderlichen Unterlagen zur Zulassungsstelle. Einige Händler beauftragen einen Zulassungsservice. Autohändler und Zulassungsdienstleister werden aufgrund der Menge der vielen Zulassungen oftmals bevorzugt behandelt, sodass sie nicht so lange warten müssen wie eine Privatperson.
  • Online-Zulassung durch den Halter
    Die Online-Zulassung gibt es seit Oktober 2019 für Privatpersonen. Allerdings wird hierzu ein Personalausweis mit Online-Funktion benötigt. Damit dieser verwendet werden kann, ist ein spezielles Kartenlesegerät oder eine App fürs Smartphone erforderlich.
  • Auf diese Weise können nur Fahrzeuge mit einem KFZ-Brief ab 2015 zugelassen werden. Auf diesen befindet sich ein spezieller Sicherheitscode, der für die KFZ-Zulassung notwendig ist. Die Anmeldung erfolgt auf dem Portal der jeweiligen Behörde (Stadt/Landkreis).

    Übrigens lassen sich auch Abmeldungen, Umschreibungen und Wiederzulassungen online vornehmen. Die Kennzeichen können ebenfalls online reserviert und bestellt werden.

Welche Unterlagen sind für die KFZ-Zulassung vor Ort erforderlich?

  • der Ausweis oder ein Reisepass
  • eine EVB-Nummer (einstige Doppelkarte) des Versicherers
  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • TÜV-Bericht und AU-Prüfbericht.
  • Lastschrifteinzugsermächtigung für die Abbuchung der KFZ-Steuer
  • die Kennzeichen, bei Gebrauchtfahrzeugen
  • Zulassungsvollmacht, bei Zulassung über Händler oder Dienstleister
KFZ zulassen

Was ändert sich ab 01. September 2023?

Ab September gibt es zwei gravierende Änderungen.

1. Online-Zulassung durch den Autohändler
Ab dem 01. September dürfen auch Autohändler Fahrzeuge online zulassen. Bisher mussten sie oder ein beauftragter Dienstleister zur Zulassungsstelle gehen. Für den Autokäufer hieß es immer, noch mindestens einen Tag zu warten, bis er sein zugelassenes Fahrzeug abholen konnte. Das wird nun anders. Der Händler kann die Fahrzeuge nun direkt nach dem Kauf online auf den Käufer zulassen und dieser kann sein neu erworbenes Schätzchen sofort mitnehmen.

Neufahrzeuge dürfen nach der digitalen Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen. In den ersten 10 Tagen – die Dauer, die für den Erhalt der Unterlagen einkalkuliert wird – benötigen sie keine Plaketten auf den Kennzeichen. Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid.

Es stellt sich nur die Frage, wie es in der Praxis mit der Kennzeichen-Beschaffung aussieht. Werden Händler zukünftig Kennzeichen auf Lager haben oder muss sich der Käufer vorab darum kümmern und seine Kennzeichen mitbringen?

2. Zulassung über den Versicherer
Was zunächst unglaublich klingt, wird ab 01. September 2023 zur Realität. Fahrzeuge können dann ebenfalls über den KFZ-Versicherer zugelassen werden. Die Zulassung kann online, telefonisch oder vor Ort beantragt werden. Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Wer ein Fahrzeug anmelden möchte, muss seinen Versicherer sowieso kontaktieren, um eine EVB-Nummer zu bekommen. Dabei kann gleichzeitig eine Zulassung beantragt werden.

Fazit: Ab 01. September diesen Jahres wird die KFZ-Zulassung bedeutend einfacher. Wer sich für den Autokauf beim Händler entscheidet, kann sein Fahrzeug dort direkt online anmelden lassen. Für Gebrauchtwagenkäufer, die sich bisher um alles selbst kümmern mussten, können nun die Fahrzeug-Zulassungen über die Versicherer eine große Erleichterung mit sich bringen.

https://finanzgeplauder.de/ab-01-september-2023-vereinfachte-kfz-zulassung/

Schreibe einen Kommentar