You are currently viewing Warum die Wohngebäudeversicherung Pflicht sein sollte

Warum die Wohngebäudeversicherung Pflicht sein sollte

Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllt, möchte ihn möglichst lange leben und ihn nicht durch ein Unglück verlieren. Doch einige merken erst, wie wichtig eine Wohngebäudeversicherung ist, wenn es zu spät ist. Denn allzu oft hört man, dass Menschen beispielsweise nach einem Brand oder ähnlichen Katastrophen alles verloren haben. Das Einzige, was weiter läuft, ist der Kredit. Der muss gezahlt werden, bis er abgezahlt ist. Es spielt keine Rolle, ob das Haus noch existiert.

Wovor schützt die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung schützt Hauseigentümer vor finanziellen Folgen, die durch einen Schaden an dem Gebäude entstehen. Zum Wohngebäude zählen alle fest verbauten Sachen. Versichert sind Schäden durch:

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Überspannung
  • Leitungswasser

Ist Hochwasser mitversichert?

Schäden, die durch Hochwasser oder Dauerregen entstehen, sind nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Dafür gibt es die Elementarversicherung, die in den Vertrag eingeschlossen werden kann. Allerdings geht sie je nach Gefahrenklasse ganz schön ins Geld und ist in Risikogebieten kaum noch zu bekommen. Übrigens sind in der Elementarversicherung weitere Naturkatastrophen versichert, sodass sie durchaus auch Sinn macht, falls der nächste Fluss etwas weiter entfernt ist.

Wovor schützt die Elementarversicherung?

Die Elementarversicherung schützt vor sämtlichen Schäden, die durch Naturgewalten verursacht werden.

Dazu zählen Schäden durch:

– Überschwemmungen und Hochwasser:

Durch Starkregen kommt es schnell zu Überschwemmungen und Hochwasser.

– Schneedruck:

Bei viel Schneefall, speziell in den höheren Lagen, kann die Schneelast auf das Dach drücken.

– Hagel:

Durch Hagel werden schnell Teile des Hauses wie Dachziegel, Fenster oder Rollläden, beschädigt.

– Sturm:

Stürme decken ganze Dächer ab, sodass Wasser ins Hausinnere eindringt und der Schaden sich auch auf das Innere des Hauses ausweiten kann.

– Erdbeben:

Erdbeben sind bei uns zum Glück eine Seltenheit. Allerdings gab es in einigen Regionen Deutschlands bereits leichte Erschütterungen, sodass Schäden daraus nie auszuschließen sind.

– Lawinen:

Lawinen sind speziell in Bergregionen ein Thema. Dort kommt es schnell zu Lawinenabgängen, die ganze Häuser zerstören können.

Die Versicherung ersetzt nicht nur die Beschädigungen, es werden zudem Kosten für Aufräumarbeiten und den Wiederaufbau erstattet. Elementarversicherungen lassen sich ebenso für den Hausrat, also für alle beweglichen Sachen, abschließen.

Welche Schäden deckt die Elementarversicherung nicht ab?

Es gibt Schäden, die nicht automatisch mitversichert sind. Manche lassen sich je nach Versicherungsgesellschaft hinzunehmen. Hier muss genau geschaut werden, welche Absicherung die jeweilige Versicherung anbietet.

Dazu gehören Schäden:

– die durch Grundwasser entstanden sind:

Das ist ein sehr strittiger Punkt. Kommt es zum Schaden, weil der Grundwasserspiegel steigt, ist dies nicht mitversichert. Erst, wenn Oberflächenwasser, beispielsweise durch Starkregen verursacht, hinzukommt, wird der Schaden erstattet. Im Umkehrschluss bedeutet es: Wenn es in letzter Zeit zu keinen Naturkatastrophen kam und der Keller vollläuft, handelt es sich um keinen Versicherungsschaden.

– Schnee:

Hier ist die Rede von Schnee, der erst über Umwege das Haus zerstört, beispielsweise wenn er von einem Baum auf das Dach fällt und dadurch Schäden entstehen.

– Menschliches Versagen:

Werden durch Arbeiten rund um das Haus, Schäden am Gebäude verursacht, wenn zum Beispiel durch Erschütterungen Risse an der Fassade entstehen, so handelt es sich um keine Versicherungsleistung der Wohngebäude- beziehungsweise Elementarversicherung. In dem Fall greift die Haftpflichtversicherung des Verursachers, sofern der Eigentümer nicht der Verursacher ist.

– Nebengebäude:

Damit auch diese einen Versicherungsschutz haben, müssen sie mitversichert werden. Wer beispielsweise sein Gartenhäuschen nicht mit angibt und es zu einem Schaden kommt, muss diesen selbst tragen.

Lohnt sich eine Selbstbeteiligung?

Da die Elementarversicherung in einigen Gebieten sehr teuer ist, kann sich eine Selbstbeteiligung im Monatsbeitrag deutlich bemerkbar machen. Es sollte aber bedacht werden, dass diese Summe auch im Ernstfall aufzubringen ist.

Glasbruch sollte extra versichert werden

Geht eine Fensterscheibe durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser kaputt, ist der Schaden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Entsteht die Beschädigung durch Vandalismus oder Durchzug, wird eine spezielle Glasbruchversicherung benötigt. Diese kommt für ziemlich alle Schäden auf, wenn es sich nicht gerade um mutwillige Zerstörung durch den Versicherungsnehmer handelt.

Die Glasbruchversicherung als Baustein in der Wohngebäudeversicherung ist aber nur für alle fest verbauten Teile des Gebäudes zuständig. Wer viele Möbel aus Glas besitzt, braucht eine Glasbruchversicherung als Teil der Hausratversicherung, um diese zu versichern.

Gibt es Wartezeiten?

Für die Wohngebäudeversicherung gibt es in der Regel keine Wartezeiten. Bei den meisten Elementarversicherungen hingegen sind Wartezeiten von zwei bis sechs Monaten üblich. Hier muss man genau hinschauen, dass diese Karenzzeit so kurz wie möglich ist. Schließlich kann niemand wissen, wann es zu Naturkatastrophen kommt.

Die Versicherungssumme richtig ermitteln

Vor dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung muss die Versicherungssumme ermittelt werden. Sie muss hoch genug sein, um mit der Entschädigungssumme der Versicherungsgesellschaft, ein Gebäude in gleicher Größe aufzubauen. Da die Baupreise sich ständig verändern, ist die Summe hin und wieder anzupassen. Um dies nicht selbst tun zu müssen, gibt es den gleitenden Neuwert. Dieser passt sich automatisch den aktuellen Baupreisen an.

Die Versicherung sollte den gleitenden Neuwert und nicht den Zeitwert ersetzen. Der Zeitwert ist der Neuwert abzüglich der Abnutzung des Gebäudes. Somit liegt der Zeitwert immer unter dem Neuwert. Es gibt hier auch einen Unterschied zwischen Neuwert und gleitenden Neuwert. Beim Neuwert wird die Summe nicht angepasst, dies geschieht nur beim gleitenden Neuwert. Der einfache Neuwert ist der Wert, der bei Abschluss des Vertrages aktuell war. Er verändert sich nur, wenn der Versicherungsnehmer die Änderung selbst vornimmt.

Die meisten Versicherungen ziehen für die Berechnung den Wert 1914 heran. Die Zahl meint das Jahr 1914. Es war das letzte Jahr, indem die Baupreise sehr stabil waren. Der Wert wird ermittelt, indem der Neuwert des Gebäudes durch den Baupreisindex geteilt wird. In diesem Jahr liegt der Baupreisindex bei 16,68 und im Jahr 2021 lag er bei 15,68.

Beispiel: Der Neuwert eines Hauses lag im Jahr 2021 bei 200.000 Euro.

Der Wert 1914 wird wie folgt berechnet:

200.000 / 15,68 = 12.755 Mark

Somit beträgt der Wert 1914 = 12.755 Mark.

Um den gleitenden Neuwert für dieses Jahr zu erhalten, wird der Wert 1914 mit dem Baupreisindex multipliziert.

12.755 x 16,68 = 212.753 Euro

Der Wert des Hauses beträgt somit 2022 = 212.753 Euro

Um die genaue Summe, also den aktuellen Wert, zu ermitteln, gibt es vom Versicherer Analysebögen. Es wird der durchschnittliche Marktwert der Immobilie in der jeweiligen Region herangezogen. Sollte die Versicherungssumme zu niedrig erscheinen, kann anhand von Baurechnungen ein höherer Wert nachgewiesen und die Summe angepasst werden.

Fazit: Die Versicherungssumme ist einer der wichtigsten Faktoren einer guten Wohngebäudeversicherung. Wird diese nicht korrekt ermittelt, erhält der Versicherungsnehmer im Schadenfall eine zu geringe Entschädigungssumme. Natürlich müssen auch die Leistungen stimmen. Eine Elementarversicherung ist für Hausbesitzer immer zu empfehlen, schließlich kann niemand vorhersagen, wie sich das Wetter in der jeweiligen Region entwickelt. Vorhandene Nebengebäude müssen ebenfalls angegeben werden. Wer in Sachen Glas auf Nummer sicher gehen will, braucht eine extra Glasbruchversicherung.

https://finanzgeplauder.de/warum-die-wohngebaeudeversicherung-pflicht-sein-sollte/

Schreibe einen Kommentar