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Wie sinnvoll ist eine Hundehaftpflichtversicherung?

Viele Hundebesitzer trauen ihren vierbeinigen Lieblingen keine Schandtaten zu. Schließlich kennen sie ihren Hund und sind davon überzeugt, dass er niemals einen Menschen absichtlich verletzen würde. Jedoch deckt eine Hundehaftpflichtversicherung nicht nur Schäden an Personen ab, sondern auch die an fremdem Eigentum. Aus Übermut oder Unachtsamkeit kann schnell etwas passieren.

Brauche ich für meinen Hund eine Haftpflichtversicherung?

Noch besteht keine generelle Versicherungspflicht. Ob ein Hund eine Haftpflichtversicherung benötigt, kommt auf das Bundesland und die Hunderasse an. Lebt der Hund in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg oder Berlin und ist nach dem 01.03.2009 geboren, braucht er eine Versicherung. Gleiches gilt für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, ihr Geburtsdatum spielt hierbei keine Rolle. In Nordrhein-Westfalen müssen alle Hunde ab 40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilogramm Körpergewicht eine Haftpflichtversicherung besitzen. Unter Widerristhöhe versteht man den höchsten Punkt des Körpers bei gesenktem Kopf. Sie ist fast mit der Schulterhöhe gleichzusetzen.

Gemessene Widerristhöhe

Wird ein Hund als gefährlich eingestuft, muss er auch in Sachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Hessen, Bayern und Bremen eine Hundehaftpflichtversicherung besitzen. Die Bestimmungen variieren je nach Bundesland. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keinerlei Verpflichtungen.

Generell ist es sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen, unabhängig von seiner Rasse und seinem Wohnort. Sollte etwas passieren, ist der Hundehalter vor hohen Kosten geschützt. Gleichzeitig ist es ein Schutz für den Geschädigten. Er bleibt im Falle eines insolventen Hundehalters nicht auf seinem Schaden sitzen. Je nach Bundesland kann eine Mindestdeckungssumme verlangt werden, die der Halter nachweisen muss.

Versicherungspflicht für alle Hunde

Was beinhaltet eine gute Hundehaftpflichtversicherung?

Das wichtigste ist die Leistungsübernahme aller vom Hund verursachter Schäden. Hierzu gehören Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Damit Haftpflichtschäden möglichst vollständig übernommen werden, spielt die Höhe der Deckungssumme eine entscheidende Rolle. Sie sollte mindestens 5 Millionen Euro betragen, 10 Millionen wären besser. Der Preisunterschied ist hierbei gering. Die Leistungen der Haftpflichtversicherung müssen außerdem auf den Hund und seinen Halter zugeschnitten sein. Dazu zählen:

1. Wird ein Auslandsversicherungsschutz benötigt?

Wer seinen Urlaub regelmäßig im Ausland verbringt, sollte unbedingt auf einen Auslandsschutz achten, damit alle vom Vierbeiner verursachten Schäden auch im Ausland abgesichert sind. Bei vielen Versicherern ist ein Schutz innerhalb der EU bereits enthalten. Oft ist die Aufenthaltsdauer begrenzt. Wer längere Zeit, beispielsweise aus beruflichen Gründen, mit seinem Hund im Ausland verbringen möchte, sollte genau prüfen, für welche Dauer der Versicherungsschutz gilt.

2. Müssen Mietschäden versichert sein?

Lebt der Hundehalter mit seinem Vierbeiner in einer Mietwohnung, ist es empfehlenswert, Mietschäden mitzuversichern. Allerdings sind hierbei nur Schäden abgesichert, die in einem kurzen Zeitraum entstehen. Wird das Parkett durch die Hundepfoten über Jahre hinweg abgenutzt, ist dies nicht mitversichert. Anders sieht es aus, wenn der Hund beim einmaligen Hochspringen eine Tür zerkratzt. Mietschäden sollten mindestens mit 300.000 Euro versichert sein. Im Übrigen gilt der Schutz auch für Ferienwohnungen und Hotels.

3. Ist ein Deckschutz erforderlich?

Wer einen unkastrierten Rüden besitzt, sollte über einen Deckschutz nachdenken. Jeder Hundebesitzer weiß, wie schnell ein Hund in der heißen Phase ausbüxen kann. Schwängert er während seines Abenteuers eine Rassehündin, entsteht für ihren Halter ein Schaden, da in der Zeit keine reinrassige Zucht stattfinden kann. Außerdem trägt die Versicherung die Kosten für die Aufzucht der Welpen. Ist der Rüde kastriert oder handelt es sich um eine Hündin, ist diese Leistung natürlich nicht notwendig.

Versicherungspflicht für bestimmte Rassen

4. Wird ein Fremdhüterschutz benötigt?

Generell sind alle Familienmitglieder geschützt, die mit dem Versicherungsnehmer in einem Haushalt wohnen und auch dort gemeldet sind. Wird der Hund regelmäßig von Freunden oder Nachbarn ausgeführt, ist ein Fremdhüterschutz erforderlich. Der Schutz gilt übrigens nicht für gewerbliche Fremdhüter. Engagiert man einen professionellen Gassi-Service, ist dieser nicht in der Hundehaftpflichtversicherung enthalten. Alle Schäden, die in dieser Zeit auftreten, sind durch die Berufshaftpflicht des Dienstleisters abgesichert.

5. Ist der Schutz für das Führen ohne Leine notwendig?

Läuft der Hund regelmäßig frei herum, sollte diese Leistung unbedingt mit eingeschlossen werden. Selbst, wenn es sich dabei um extra ausgewiesene Plätze für Hunde handelt, kann etwas passieren.

Wann liegt ein Personenschaden vor?

Von einem Personenschaden wird gesprochen, wenn der Hund einen Menschen beispielsweise durch einen Biss verletzt oder ihn im schlimmsten Fall sogar tötet. Der Hundebesitzer beziehungsweise seine Hundehaftpflichtversicherung muss für sämtliche Behandlungskosten aufkommen. Sollte die geschädigte Person lebenslange Pflege benötigen, muss auch das von der Versicherung geleistet werden, gleiches gilt für Schmerzensgeldforderungen.

Bundesland ohne Versicherungspflicht

Wann liegt ein Sachschaden vor?

Wie der Name es vermuten lässt, liegt ein Sachschaden vor, wenn der Hund Sachgegenstände zerstört. Hier kann eine stürmische Begrüßung bei Freunden zu Hause dazu führen, dass der Vierbeiner schwanzwedelnd eine wertvolle Vase umstürzt. Der Wert dieser Vase wäre die Sache, die von der Hundehaftpflichtversicherung erstattet wird.

Auch wenn ein Hund einen Fahrradfahrer jagt und ihn zu Fall bringen, zählt das verbeulte Fahrrad als Sachschaden. Wenn der Radfahrer selbst einen Schaden davon getragen hat, handelt es sich um einen Personenschaden.

Was ist ein Vermögensschaden?

Von einem Vermögensschaden ist die Rede, wenn durch den Hund das Vermögen des Geschädigten beschädigt wird. Beispielsweise wenn jemand seine Arbeit aufgrund eines Hundebisses nicht ausführen kann, entsteht ein Vermögensschaden, für den der Hundehalter oder dessen Haftpflichtversicherung aufkommen muss.

Hundehaftpflichtversicherung nach Bundesland

Sind Welpen mitversichert?

In vielen Versicherungstarifen sind die Welpen einer versicherten Hündin mitversichert. Die Dauer ist unterschiedlich. In einigen Verträgen sind die Welpen nur in den ersten sechs Monate mitversichert, in anderen können es sogar zwölf Monate sein. Zieht der Welpe zu neuen Besitzern, benötigt er eine eigene Haftpflichtversicherung.

Reicht eine Versicherung für mehrere Hunde?

Leben mehrere Hunde in einem Haushalt, sollte auch jeder versichert sein und das am besten bei einem Versicherer. Zum einen ist es preislich günstiger, als für jeden Hund einen Vertrag bei einer Gesellschaft zu haben. Zum anderen kann es im Schadenfall viel Ärger ersparen. Weiß man beispielsweise nicht genau, welcher Hund einen Schaden angerichtet hat, ist es schwer, sich an die richtige Versicherungsgesellschaft zu wenden. Ist nur ein Tier versichert, ist es fast unmöglich nachzuweisen, dass gerade dieses der Schadenverursacher war. Im Zweifel kann der Versicherer in solch einem Fall die Schadenregulierung verweigern.

Was kostet eine Hundehaftpflichtversicherung?

Der Jahresbeitrag für eine Hundehaftpflichtversicherung beginnt bereits bei 30 Euro. Die endgültige Höhe richtet sich nach den enthaltenen Versicherungsleistungen. Wenn man einen ordentlichen Tarif mit hoher Deckungssumme und alle auf sich zugeschnittenen Leistungen haben möchte, muss man ein paar Euro mehr bezahlen.

Auch die Hunderasse ist für die Beitragsberechnung von Bedeutung. Manche Versicherer nehmen keine Listenhunde auf. Für Hunde, von denen statistisch gesehen eine höhere Gefahr ausgeht, sind die Beiträge teurer als von ungefährlicheren. Das Alter des Halters kann ebenfalls eine Rolle spielen. Für ältere Hundehalter ist es meist günstiger als für jüngere.

Soll ich eine Selbstbeteiligung wählen?

Eine Selbstbeteiligung hat Einfluss auf die Beitragshöhe. Tarife ohne Selbstkosten sind teurer. Allerdings muss der Betrag im Schadensfall aufgebracht werden. Wer also eine Beteiligung von 500 Euro wählt, mit seinem Einkommen aber gerade so über die Runden kommt, hat im Schadenfall ein Problem. Er muss die 500 Euro selbst bezahlen. Es sollte also gut überlegt werden, ob man diese Summe aufbringen kann oder jedes Jahr ein paar Euro mehr bezahlt. In manchen Bundesländern mit Hundehaftpflicht-Versicherungspflicht gibt es sogar eine Selbstbeteiligungs-Höchstgrenze. Dies soll sicherstellen, dass der Versicherte seinen Eigenbeitrag auch leisten kann.

Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Nach dem Schadeneintritt, muss schnellstmöglich eine Meldung bei dem Versicherer gemacht werden. Verstreicht zu viel Zeit zwischen dem Schadentag und der Meldung, kann der Versicherungsschutz hinfällig werden. Der Hundebesitzer sollte den Schaden vor Ort nicht gleich eingestehen und auf keinen Fall in Vorleistung gehen. Alle, an ihn gestellten Ansprüche werden an den Versicherer weitergeleitet. Er überprüft, ob die Schadenforderung gerechtfertigt ist. Damit er sich ein objektives Bild machen kann, ist eine Schadendokumentation ratsam. Im Zeitalter der Smartphones ist es ein Leichtes, ein paar Bilder aus verschiedenen Blickwinkeln zu machen und an den Versicherer weiterzureichen.

Wann leistet die Hundehaftpflichtversicherung nicht?

Wie bei einer normalen Haftpflichtversicherung sind auch bei der Hundehaftpflichtversicherung alle Eigenschäden ausgeschlossen. Zerstört der Hund den Teppich in den eigenen vier Wänden, kommt der Versicherer dafür nicht auf. Beißt er allerdings einen Besucher oder zerstört dessen Besitz, greift die Versicherung.

Gibt es steuerliche Vorteile einer Hundehaftpflichtversicherung?

Die Hundehaftpflichtversicherung kann über die Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden, da Haftpflichtversicherungen dem finanziellen Schutz des Versicherten dienen. Sie können als Vorsorgeaufwendung geltend gemacht werden. Jedoch gibt es dafür eine Höchstgrenze von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige. Dieser Beitrag ist oft schon durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft.

Fazit: Jeder Hundebesitzer sollte sich und sein Vermögen durch eine Hundehaftpflichtversicherung absichern. Selbst wenn der eigene Hund nie jemanden absichtlich etwas tun würde, kann es immer zu einem Schadenfall kommen. Uns Menschen passieren schließlich auch hin und wieder kleine Unfälle. Unter den Tieren gibt es sicher, genau wie bei uns, besonders tollpatschige Exemplare, die von Katastrophen magisch angezogen werden. Vor Vertragsabschluss sollte man sich Gedanken machen, welche Leistungen benötigt werden, damit man sich und sein geliebtes Tier bestmöglich schützt.

https://finanzgeplauder.de/wie-sinnvoll-ist-eine-hundehaftpflichtversicherung/

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