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Sind Versicherungen wirklich so schlecht wie ihr Ruf?

Jahrelang werden Beiträge eingezahlt, ohne dass die Versicherung in Anspruch genommen wird. Doch dann passiert es, ein Schaden tritt ein. Die Erinnerungen an den Versicherungsvertrag, den man vor Jahren geschlossen hat, werden wach. Die Versicherungsgesellschaft wird kontaktiert, das Geschehen genau geschildert. Natürlich erwartet der Versicherte, dass schnellstmöglich eine Erstattung erfolgt. Aber was ist, wenn die Versicherung den Schaden ablehnt? Der Versicherte ist verständlicherweise sauer und redet schlecht über seinen Versicherer, kündigt vielleicht auch den Vertrag. So ergeht es vielen und am Ende sind natürlich immer die Versicherungsgesellschaften schuld.

Sind die Ablehnungen wirklich immer unbegründet?

Sicherlich wird es auch unter den Versicherern schwarze Schafe geben, die zunächst alle Forderungen abschmettern. Die meisten halten sich ganz einfach an ihre eigenen Vertragsbedingungen. Der Versicherungsnehmer macht sich bei Vertragsabschluss zu wenig Gedanken über seinen Vertrag und die darin enthaltenen Versicherungsleistungen. Es reicht eben nicht, einfach eine Versicherung zu haben, auch die Leistungen müssen stimmen. Zudem besteht die Verpflichtung, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Stellt sich hinterher heraus, dass gelogen wurde, kann die Leistung verweigert werden.

Häufig liegt das Augenmerk nur darauf, die monatliche Belastung so gering wie möglich zu halten. Der Versicherungsberater kann noch so gut beraten und auf alle Eventualitäten hinweisen. Wenn der Vertragsnehmer alles ablehnt, nur um den Beitrag so gering wie möglich zu halten, ist er auch dafür verantwortlich, welche Schäden im Versicherungsfall übernommen werden. Gleiches gilt für online abgeschlossene Verträge, die komplett ohne eine Beratung durch einen Fachmann auskommen. Wer hier nur nach dem Preis und nicht nach den Leistungen schaut, wird zwangsläufig irgendwann ein böses Erwachen erleben.

Beratungsgespräche werden dokumentiert

In der Praxis versuchen Versicherungsnehmer häufig ihrem Vermittler die Schuld in die Schuhe zu schieben, wenn die Versicherung nicht zahlt. Dann heißt es, er hätte sie falsch beraten. Aus diesem Grund gibt es seit einigen Jahren die sogenannte Beratungsdokumentation. Darin halten Versicherungsvertreter, die im Beratungsgespräch besprochenen Punkte, fest. Es wird auch notiert, wenn ein Kunde etwas ausdrücklich ablehnt. Am Ende des Gesprächs unterschreibt der Versicherte dieses Dokument und kann später nicht mehr behaupten, er wäre falsch beraten worden.

Niemals falsche Angaben machen

Es ist nie eine gute Idee zu lügen. Wer wissentlich falsche Angaben macht, begeht Versicherungsbetrug. Dies ist eine Straftat. Das gilt nicht nur für vorgetäuschte Schäden. Falls bereits ein Schaden eingetreten und keine Versicherung vorhanden ist, ist es nicht ratsam, schnell noch eine abzuschließen und den Schaden einzureichen, und schon gar nicht, wenn der Schadentag vordatiert wird. Gerade bei Neuverträgen schauen die Versicherer ganz genau hin, wenn gleich nach dem Abschluss ein Schaden eingereicht wird. Im Umkehrschluss bedeutet das nicht, dass bei einem Altvertrag nicht auch ordentlich geprüft wird.

Da es jedes Jahr so viele Betrugsversuche gibt, arbeiten die Versicherer nicht nur mit Experten zusammen, die beispielsweise die Plausibilität eines Schadens prüfen, sie sind auch gut untereinander vernetzt. Das heißt, wenn ein- und derselbe Schaden bei mehreren Versicherern gemeldet wird, kommt die Wahrheit ziemlich schnell ans Tageslicht. Am Ende bleibt der Versicherte nicht nur auf dem Schaden sitzen, es kommen außerdem erhebliche Kosten auf ihn zu. Betrügen lohnt sich definitiv nicht. Es mag sein, dass einem selbst der Betrag als irrelevant erscheint, aber die Masse macht es. Wenn sich jeder Versicherte nur ein paar Euro erschleichen würde, wäre die Summe dennoch immens. Und am Ende muss der Schaden von allen Versicherungsnehmern getragen werden, wenn durch die vielen Schadenfälle die Beiträge erhöht werden müssen.

Ein Schaden, mehrere Verträge

Wer zwei identische Verträge bei zwei Versicherungsgesellschaften hat, kann ein- und denselben Schaden nur ein Mal bei einer der Gesellschaften abrechnen. Es spielt hierbei keine Rolle, dass auch zwei Mal Beiträge gezahlt werden. Der Schaden ist nur ein Mal eingetreten und kann somit auch nur ein Mal beglichen werden. Eine Mehrfachversicherung ist somit unsinnig. Meist ist es auch nur ein Versehen, dass man zwei identische Verträge bei unterschiedlichen Gesellschaften hat. So kann es bei einem Versicherungswechsel zu Überschneidungen kommen, wenn nicht richtig aufgepasst wurde.

Was kann man vor dem Abschluss tun?

Bevor ein Vertrag abgeschlossen wird, sollte sich Gedanken darüber gemacht werden, was tatsächlich gebraucht wird. Ein guter Vermittler wird seine Kunden im Beratungsgespräch auch ausgiebig aufklären, sodass alles abgesichert werden kann, was wirklich benötigt wird. Und falls es am Ende zu teuer wird, können Tarife mit nahezu identischen Leistungen verschiedener Gesellschaften miteinander verglichen werden.

Verträge aktuell halten

Es reicht nicht, ein Mal in seinem Leben einen Vertrag abzuschließen, der dann ein ganzes Leben lang läuft. Das klappt vielleicht bei einer Lebensversicherung, aber definitiv nicht bei Sachversicherungen. Schließlich gibt es im Leben viele Veränderungen, an die alle relevanten Verträge angepasst werden sollten. Sonst ist spätestens im Versicherungsfall Ärger vorprogrammiert, beispielsweise bei einer Unterversicherung.

Was tun, wenn der Versicherer nicht zahlt?

Sollte es passieren, dass ein Schaden umgehend gemeldet wurde, der auch tatsächlich versichert ist und die Versicherungsgesellschaft weigert sich nach Prüfung den Schaden zu übernehmen, sollte umgehend Beschwerde eingelegt werden. Zunächst könnte noch ein Schreiben an die Versicherung mit einer Frist zur Erledigung der Angelegenheit aufgesetzt werden. Gleichzeitig kann überprüft werden, ob es einen ungerechtfertigten Eintrag in der HIS* gibt.

Sollte dies nichts ergeben, wird ein weiteres Schreiben an das Beschwerde-Management der Versicherung aufgesetzt. Als nächstes kann bei der BaFin* Beschwerde eingereicht werden. Wenn das nicht fruchtet, gibt es noch die Möglichkeit, den Ombudsmann* zur Schlichtung zu kontaktieren. Falls auch das keinen Erfolg bringt und der Versicherte wirklich im Recht ist, kommt er nicht drumherum einen Anwalt einzuschalten. Dieser wird sich um das weitere Vorgehen kümmern und am Ende vielleicht Klage einreichen. Es können sogar Verzugszinsen von dem Versicherer für verspätete Zahlung verlangt werden.

To-Do-Liste wenn der Versicherer nicht zahlt

Was ist *HIS?

HIS ist die Abkürzung für Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft. Das System dient der Prävention und Aufdeckung von Versicherungsbetrug. Hier werden alle Daten im Zusammenhang mit Versicherungsfällen gespeichert.

Was ist *BaFin?

BaFin ist nichts anderes als die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen. Dort können sich Kunden über Unternehmen, wie Banken, Finanzdienstleister und Versicherungen beschweren. Die BaFin prüft, ob diese Unternehmen gegen Gesetze verstoßen.

Was ist ein *Ombudsmann?

Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine anerkannte Schlichtungsstelle für Verbraucher. Er versucht als neutrale Partei, den Streit zwischen dem Kunden und dem Versicherer beizulegen. Seine Dienstleistung ist für den Verbraucher kostenfrei.

https://finanzgeplauder.de/sind-versicherungen-wirklich-so-schlecht-wie-ihr-ruf/

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