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Leben unter Palmen: Wenn die Rente nicht reicht

Sie haben ein Leben lang gearbeitet, Geld ins Rentensystem eingezahlt und freuen sich nun auf ihren wohlverdienten Ruhestand. Doch einige Rentner bekommen so wenig Rente, dass ihre Lebensqualität sehr gering ausfällt. Sie schaffen es kaum, alle ihre Ausgaben zu decken. Für Freizeitgestaltung ist kein Cent mehr übrig. Helfen lassen möchten sich die meisten aus Stolz auch nicht.

Natürlich könnten sie in eine preisgünstigere Wohnung ziehen und versuchen, sich noch weiter einzuschränken, um so ein paar Euro zu sparen. Bei den steigenden Preisen ist allerdings ungewiss, wie lange das so bleibt. Deshalb entschließen sich viele Ruheständler, ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen. Und wenn man schon sein Heimatland verlässt, dann um in ein Land zu gehen, in dem es wärmer ist als in Deutschland. Viele Rentenempfänger zieht es ans Meer. Bulgarien ist beispielsweise ein sehr beliebtes Auswandererland.

Gibt es im Ausland einen Rentenanspruch?

Wer sein Leben lang Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt hat, möchte natürlich auch irgendwann etwas davon haben. Die gute Nachricht ist, dass die Rente weiterhin unverändert gezahlt wird, wenn das neue Land ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat. Dazu zählen alle Länder der Europäischen Union, Island, Norwegen, Lichtenstein und die Schweiz. Die einzige Ausnahme ist, wenn jemand ausländische Versicherungszeiten hat, also einige Jahre im Ausland gearbeitet hat und dort sozialversicherungspflichtig war. Hier kann es zu Einschränkungen kommen.

Gleiches gilt, wenn die Wahl auf ein Land fällt, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat. In diesem Fall ist es empfehlenswert, sich vorab von der deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Denn dabei gibt es einiges zu beachten. Beispielsweise werden dabei nur Beitragszeiten angerechnet, in denen man in der heutigen Bundesrepublik Deutschland Beiträge eingezahlt hat. Außerdem könnte es zu einer Doppelbesteuerung kommen, da man grundsätzlich die gesetzliche Rente in Deutschland versteuern muss. In einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen kann es passieren, dass die Rente nochmals versteuert werden muss. Am Ende ist der Rentenempfänger unter Umständen schlechter gestellt, als wenn er in Deutschland bleiben würde.

Hat es Auswirkungen auf die private Rentenversicherung?

Bei der privaten Rentenversicherung erhält der Versicherte am Ende die im Vertrag vereinbarte Summe, ganz gleich, in welchem Land er sich aufhält. Natürlich muss der Versicherer ebenfalls über den neuen Wohnort informiert werden. Bei staatlich geförderten Rentenversicherungen, wie der Riester Rente, könnte es passieren, dass die Zulagen zurückgezahlt werden müssen, wenn man in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, lebt.

Die Krankenversicherung nicht außer Acht lassen

Bei all der Planung eines besseren Lebens sollte auch die Krankenversicherung nicht vergessen werden. Wer in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert war und in ein Land mit Sozialversicherungsabkommen auswandert, bleibt es weiterhin, sofern er ausschließlich Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht. Sollten Einkünfte im Ausland erzielt werden, geht dieser Versicherungsschutz verloren.

Für Länder ohne Sozialversicherungsabkommen erlischt die gesetzliche Rentenversicherung meist. Es wird eine Auslandskrankenversicherung benötigt und somit kommen weitere Kosten auf den Auswanderer zu. Die private Krankenversicherung bleibt bei Umzug innerhalb der EU ebenfalls bestehen. Bei einem dauerhaften Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union kann der Versicherungsschutz erlöschen. Der private Krankenversicherer kann dem Versicherten nach Rücksprache vielleicht einen anderen Tarif für das jeweilige Land anbieten. Andernfalls muss man sich rechtzeitig neu orientieren.

Das Vorgehen

Das Sinnvollste ist, sich vorab ausgiebig zu informieren. Eventuell können Beratungsgespräche mit der deutschen Rentenversicherung und dem Krankenversicherer nützlich sein. Diese sollten auch rechtzeitig über die Umzugspläne informiert werden, damit alles reibungslos weiter laufen kann. Steht das Auswanderungsland fest, schadet es nicht, sich mit anderen, die bereits ausgewandert sind, über Foren auszutauschen. So erfährt man nicht nur einige Dinge über Land und Leute, gleichzeitig werden auch Kontakte in der zukünftigen Heimat geknüpft. Das kann sehr hilfreich sein, um später der Einsamkeit zu entgehen. Die meisten Auswanderer haben kaum bis keine Sprachkenntnisse. So wird die Kommunikation mit den Einheimischen erschwert.

Wohin wird die Rente überwiesen?

Es ist dem Rentenempfänger überlassen, ob er sein deutsches Bankkonto behält oder sich die Rente auf ein Konto in seiner neuen Heimat überweisen lässt. Bei verschiedenen Währungen sollte bedacht werden, dass es zu Kursschwankungen kommen kann, sodass die Bezüge je nach Kurs unterschiedliche Werte haben. Es besteht auch die Möglichkeit, das deutsche Konto zu behalten und eines im Auswandererland zu eröffnen. So kann das Geld eigenhändig transferiert werden. Dafür könnten zusätzliche Gebühren anfallen.

Fazit: Es sollte vorher genau überlegt und kalkuliert werden, welches Land als neue Heimat infrage kommt. Ein Land innerhalb der Europäischen Union ist vorteilhafter, da vieles einfacher ist. Bei einer Auswanderung in ein Land außerhalb der EU ist es ratsam, sich vorher bei kompetenten Stellen ausgiebig zu informieren, damit kein böses Erwachen erfolgt.

https://finanzgeplauder.de/leben-unter-palmen-wenn-die-rente-nicht-reicht/

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