You are currently viewing Auszeit vom Job: Wie kann ein Sabbatical realisiert werden?

Auszeit vom Job: Wie kann ein Sabbatical realisiert werden?

Statt nur zwei Wochen in den Urlaub zu fahren, ist das Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, eine Auszeit von einem längeren Zeitraum. Im Schnitt dauert es drei bis zwölf Monate. In dieser Zeit erfüllen sich einige Menschen ihre Träume. Sie bereisen die Welt, bauen ein Haus oder unternehmen die Dinge, die sie neben einem Vollzeitjob nicht schaffen. Manche möchten ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern oder mit einem guten Job ihren Lebenslauf aufwerten und gehen deshalb ein Jahr ins Ausland. Andere bauen sich ein Business auf, das nach der Rückkehr in den Job nebenbei laufen kann oder um später den Job ganz aufzugeben.

Hat jeder einen Anspruch auf ein Sabbatjahr?

Es gibt keine gesetzliche Regelung für ein Sabbatical. Es muss individuell mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden, damit der Arbeitsplatz nach der Auszeit noch vorhanden ist. Bei kleineren Firmen ist es schwieriger, einfach für ein Jahr auszusteigen. Schließlich muss Ersatz gefunden werden. Einzige Ausnahme sind Beamte oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Für sie existiert eine Regelung für einen Sonderurlaub von bis zu einem Jahr. Die Einzelheiten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Welche Sabbatical-Modelle gibt es?

Da immer mehr Menschen ein Sabbatical machen möchten, stellen sich die Arbeitgeber darauf ein. So eine Auszeit kann gerade in stressigen Jobs einen gesundheitlichen Nutzen haben. Es können Krankheiten und Burn-outs vorgebeugt werden. Mitarbeiter kommen motiviert zurück und fühlen sich an das Unternehmen, das ihnen das Sabbatjahr ermöglicht hat, eher gebunden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie es funktionieren kann:

1. Unbezahlte Freistellung

Die einfachste Variante ist es, den Mitarbeiter ohne Gehaltsfortzahlung freizustellen. In dem Fall ruht das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber muss nur einen Ersatz für die Zeit finden. Ansonsten hat er keinerlei Nachteile. Für den Angestellten sieht es anders aus. Er bekommt kein Geld, er benötigt also Ersparnisse, um sich die Auszeit zu leisten. Außerdem muss er sich um seine Versicherungen kümmern. Für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung hat er selbst zu sorgen.

2. Sonderurlaub

Für eine Beurlaubung von bis zu vier Wochen kann der Arbeitnehmer sich einen Sonderurlaub nehmen. Wenn noch offene Urlaubstage hat, können diese zur Aufstockung dazu genommen werden. Ein Gehalt fließt für den gesonderten Urlaub nicht. Allerdings muss der Angestellte sich keine Gedanken um seine Sozialleistungen machen, diese zahlt der Arbeitgeber weiter.

3. Teilzeitmodell

Der Angestellte hat die Möglichkeit, sich einige Zeit vor dem Sabbatical nur einen Teil des Lohns auszahlen zu lassen und dennoch in Vollzeit zu arbeiten. Die Differenz wird vom Unternehmen einbehalten. Nimmt der Arbeitnehmer sich dann das Sabbatjahr, bekommt er von dem einbehaltenen Geld weiterhin einen Teilzeitlohn ausbezahlt. Der Vorteil ist, dass die Sozialleistungen auch weiter bezahlt werden. Diese Regelung muss unbedingt vorher schriftlich festgehalten werden, damit es keine Unstimmigkeiten gibt.

4. Arbeitszeitguthaben

Die gängigste Methode, um das Sabbatjahr zu verwirklichen, ist, ein Arbeitszeitguthaben anzusparen. Hierzu sammeln Arbeitnehmer über Jahre hinweg Überstunden an und brauchen sie für das Sabbatical auf. Eventuell können auch noch welche genommen werden, die erst nach der Auszeit geleistet werden. Der Angestellte bekommt bei diesem Modell sein Gehalt unverändert weiter, da die zu viel gearbeiteten Stunden nie bezahlt wurden, und ist außerdem weiterhin sozialversichert. Alle Überstunden müssen genau erfasst werden.

5. Kündigung

Falls der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern kein Sabbatjahr ermöglichen oder der Angestellte den Job sowieso verlassen möchte, kann gekündigt werden. Dieser Schritt ist der radikalste, da der Arbeitnehmer nach seiner Rückkehr zunächst mit leeren Händen dasteht. Die Situation könnte beängstigend sein, da es nicht auszuschließen ist, danach eine längere Bewerbungszeit durchzustehen. Das Sabbatical könnte auf potentielle Arbeitgeber auch abschreckend wirken. Deshalb wird eine gute Begründung benötigt. Gerade Gründe wie Persönlichkeitsentwicklung oder die Arbeit in einem spannenden Unternehmen im Ausland können beeindrucken. Wer sich für die Kündigung entscheidet, sollte ausreichend Ersparnisse angelegt haben.

Welche vertraglichen Besonderheiten gibt es?

Am besten ist es, jeden einzelnen Punkt der Vereinbarungen mit dem Chef schriftlich in einem Vertrag festzuhalten. Wenn kein Kündigungsschutz vereinbart wurde, kann der Arbeitnehmer sogar während seines Sabbaticals gekündigt werden. Eventuell kann ihm ohne entsprechendes Schriftstück auch ein anderer Job im Unternehmen nach seiner Rückkehr zugewiesen werden. Es muss genauso geklärt sein, was im Falle einer Insolvenz mit dem Geld passiert, wenn die Teilzeitvereinbarung gewählt wurde. Fällt der zurückgelegte Lohn in die Insolvenzmasse, steht der Angestellte vor dem Nichts.

Wie lässt sich das Sabbatical finanzieren?

Ist die Vereinbarung mit dem Chef für eines der Modelle getroffen, muss der Arbeitnehmer klären, wie er das Sabbatjahr stemmen kann. Reicht ihm bei Gehaltsfortzahlung sein Gehalt oder muss die Auszeit anderweitig finanziert werden. Hat man in seinem Wohnort Verpflichtungen, die weiterlaufen, kann es ohne Ersparnisse eng werden. Eine Kalkulation, welche Fixkosten während der Abwesenheit bestehen bleiben und welche Extrakosten entstehen, ist unumgänglich. Der Bedarf sollte lieber zu hoch als zu niedrig angesetzt werden. Bei so einer Auflistung der Kosten lassen sich vielleicht auch Posten finden, die pausieren oder gekündigt werden können.

Welche Vorkehrungen müssen getroffen werden?

Will man nach dem Sabbatical in sein altes Leben zurück und seine Wohnung, sein Auto und seinen restlichen Besitz behalten, ist eine Vertrauensperson von Nöten. Diese schaut nach dem Rechten und kümmert sich um notwendige Dinge, wie beispielsweise Blumen gießen und nach der Post schauen. Natürlich könnte auch ein Untermieter für den Zeitraum gesucht oder die Wohnung gekündigt und die Möbel eingelagert werden.

Fazit: Ein Sabbatjahr sollte gut geplant sein. Es reicht nicht zu wissen, was man während der Auszeit machen möchte, denn der finanzielle Aspekt spielt eine mindestens genauso große Rolle. Gerade, wenn die Rückkehr in das alte Leben vorgesehen ist, bleiben sämtliche Fixkosten bestehen.

https://finanzgeplauder.de/auszeit-vom-job-wie-kann-ein-sabbatical-realisiert-werden/

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Till Aigner

    Danke für diesen informativen Artikel. Ich glaube, was viele Menschen – gerade im mittleren Alter bzw. Ü40/50 – auch verunsichert, ist die Frage der gesellschaftlichen bzw. kollegialen Akzeptanz. Selbst wenn der Chef seinen Segen gibt, “was werden meine Kollegen wohl sagen, die jetzt vielleicht durch Mehrarbeit meine Auszeit ausbügeln müssen?”. In der jüngeren Generation wird das m.E. als viel selbstverständlicher betrachtet. In meiner Generation, die jetzt um die 50 ist, kannte bis vor einiger Zeit den Begriff “Work-Life-Balance” noch nicht einmal. 😉 Aber gut, da muss man dann wohl durch, wenn einem diese Auszeit wichtig ist.

    1. Vielen Dank für den wertvollen Kommentar! Ich finde es großartig, das Ganze auch mal aus Sicht einer anderen Generation zu sehen.

Schreibe einen Kommentar zu Heidi Oehlmann Antworten abbrechen